Hauptinhalt: Kurztaste 1
Hauptnavigation: Kurztaste 2
Metanavigation: Kurztaste 3
Gemeinde
Vandans
Startseite
Suche öffnen
Menü öffnen
Gemeinde Vandans
Startseite
Meine Seite
Suche öffnen
Bürgerservice
Aktuelles
Abfallkalender
Amtliche Mitteilungen
Lawinenlagebericht
Fundgegenstände
Neuigkeiten
Dienstleistungen
Förderungen
Formulare
Legalisatorin
Mobilität
Trinkwasser
Informationen
Ämter und Behörden
Behördenwegweiser
Hundehaltung
Notfall und Blackout
Raumplanung
Verwaltung
Gemeindeamt
Anfrage
Finanzdaten
Kontakt
Veröffentlichungsportal
Verordnungen
Organisation
Abteilungen
Ansprechpersonen
Datenschutz
Einrichtungen
Impressum
WEB-Funktionen
Barrierefreiheit
Cookies
Meine Seite
Sitemap
Suche
Politik
Gemeindeführung
Bürgermeister
Gemeindevertretung
Gremien
Gemeindevorstand
Ausschüsse
Informationen
Protokolle
Wahlergebnisse
Unsere Gemeinde
Der Ort
Digitaler Ortsplan
Gemeindewappen
Gesundheit und Soziales
Pfarrverband
Freizeit
Veranstaltungen
Vereine
Wanderbus "Rellstal"
Wissenswertes
Chronik
Partnerstadt Heitersheim
Statistische Daten
© Christian Hirschmann
© Christian Hirschmann
© Christian Hirschmann
© Andreas Haller
Bürgerservice
Aktuelles
Dienstleistungen
Informationen
Ämter und Behörden
Behördenwegweiser
Hundehaltung
Notfall und Blackout
Raumplanung
Startseite
Bürgerservice
Informationen
Behördenwegweiser
Gründe, warum eine Zivildiensterklärung abgelehnt werden kann
Wenn der Wehrpflichtige eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, bei der Waffengewalt gegen Menschen angewendet oder angedroht wurde oder die im Zusammenhang mit Waffen oder Sprengstoff begangen wurde
Wenn der Wehrpflichtige einem Wachkörper des Bundes oder der Gemeinde angehört
Wenn die Frist für die
Abgabe der Zivildiensterklärung
überschritten wurde
Wenn die Zivildiensterklärung unter Vorbehalt oder Bedingungen abgegeben wurde
Wenn die Zivildiensterklärung unvollständig ist
Das Recht, eine Zivildiensterklärung abzugeben, ruht für die Dauer eines Jahres nach Einbringung einer Widerrufserklärung zu einer bestehenden Zivildienstpflicht, ebenso nach Aufhebung der Zivildienstpflicht (wegen der Übertretung des Verbotes, verbotene Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtige Schusswaffen zu erwerben oder zu besitzen oder Schusswaffen zu führen)
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt